Murmillo-Archiv

Sonntag, 21. Dezember 2014

LECTIO SEXTA: DEFINITION DER "RES PUBLICA" SECUNDUM CICERONEM: DE RE PUBLICA, LIB. I, 25 (39)

OPTIME! 
FRATERCULI SORORCULAEQUE, AMICI (Brüder und Schwestern, Freunde), SALVETE ET ACCIPITE VERBA CICERONIS (seid gegrüßt und vernehmt die Worte des Cicero):
"Est igitur", inquit Africanus, "res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus."
Translatio:
"Es ist also" sagte Africanus, "der Staat eine Sache des Volkes, das Volk aber nicht jede Zusammenkunft, zusammengeschart auf jedwede Art (und Weise) (die irgendwie zusammengewürfelt ist), sondern eine Vereinigung einer Menge, vereinigt durch die Übereinstimmung des Rechts und durch die Gemeinsamkeit des Nutzens (oder: die aufgrund von Rechtsübereinkunft und gemeinsamem Nutzen vereinigt ist).

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Quid docet philosophus?
1.) Der Staat ist eine Sache des Volkes, also aller und nicht weniger, somit geht er uns alle an.
2.) Das Volk ist kein bunt zusammengewürfelter Sauhaufen, keine Herde.
3.) Es ist eine Vereinigung von Menschen, die auf gemeinsamem Recht und Nutzen beruht. Alle ziehen an einem Strang.
Zugegeben, eine sehr idealistische Auffassung, doch wäre alles mit den Staaten zum besten bestellt, so müßte CICERO nicht eigens darauf hinweisen, wie der wahre Staat zu sein habe.
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Adnotationes:
Die Anrede ist nicht ganz klassisch. Ich bin ja auch nicht CICERO!
coetus: von "coire"=zusammenkommen; vgl. Koitus (Frage des besorgten Lehrers an die Schülerin: Schon K. gehabt? K. steht hier natürlich für Konfirmation.)
congregatus=zusammenscharen; vgl. "grex"=Herde.
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Brevi tempore pars secunda sequitur. Valete!--


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