DER GEBRAUCH VON "UT":
1.) INDIKATIV:
-wie; ut-ita: ut comparativum: Ut sementem feceris, ita metes.
-zwar-aber: ut adversativum: Ut laboravisti, ita nihil perfecisti (für einige meiner Schüler gilt Bedingung 1 auch nicht; E.)
-wie (? besser: da): ut causale: Ut es prudens, parebis.
-als: vergleichend, begründend, einschränkend: Errare possum ut homo.
-sobald mit Ind. Perf.: ut temporale: Ut (primum) id audivit, profectus est.
2.) KONJUNKTIV:
-daß/Inf. mit "zu": Begehrsatz, Verneinung: ne: Moneo vos, ut attenti sitis.
-daß nicht: nach Verben des Fürchtens: Timeo, ut veniatis (=ne non)
-damit/ Inf. mit "um zu": Finalsatz: Edimus, ut vivamus.
-so daß: Konsekutivsatz; Vernein.: non: Tam attentus es, ut iure lauderis (Nicht meine Schüler! Erec.)
-ohne daß; ohne zu: bei verneintem übergeordnetem Satz (ut non= oft: quin): Hoc legere non possum, ut non de te cogitem.
("wie sollte ich nicht an dich denken"; E.)
-angenommen daß; wenn auch: ut concessivum: Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas.
-wie: im indirekten Fragesatz: Ut res se habeat, demonstrabo.
-nämlich daß/ Infinitiv mit "zu": erläuternder ut-Satz: Primum iustitiae munus est, ut ne cui quis noceat.
(Vergleiche das "neminem laede!" E.)
-als ob; wie wenn: ut si: ut fictivum: Aegyptii canem colebant, ut si deus esset (freut die Hunde!).
(Gefunden auf einer alten Fotokopie in einem alten Lateinbuch. Autor unbekannt, vermutlich schon tot.)
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E.
Murmillo-Archiv
Freitag, 28. September 2012
Donnerstag, 27. September 2012
HÖRT DIE WORTE DES MARCUS TULLIUS! (CICERO: DE OFF.; FORTSETZUNG):
Atque utinam res publica stetisset quo coeperat statu nec in homines non tam commutandarum quam evertendarum rerum cupidos incidisset!
=Und wäre doch der Staat in dem Zustand, in dem er begonnen hatte (im ursprünglichen Zustand), dagestanden (bestehengeblieben; geblieben; hätte doch der Staat...weiterexistiert) und wäre er doch nicht in in die Hände von Menschen gefallen (an Menschen geraten), die nicht so sehr auf Veränderung als auf Umsturz der politischen Verhältnisse aus waren (die begierig waren, nicht so sehr die Dinge zu ändern...)!
Primum enim, ut stante re publica facere solebamus, in agendo plus quam in scribendo operae poneremus, deinde ipsis scriptis non ea, quae nunc, sed actiones nostras mandaremus, ut saepe fecimus.
=Zuerst nämlich würden wir, wie wir es gewohnt waren zu tun (wie wir es gewöhnlich machten), als der Staat noch existierte (Bestand hatte, bestand), mehr Mühe (Arbeit) auf politische Tätigkeit (polit. Reden) als auf das Schreiben (literarische, schriftstellerische Tätigkeit) verlegen (aufwenden, verwenden), darauf würden wir gerade diesen Schriften nicht das Jetzige anvertrauen (nicht das anvertrauen, was wir ihnen jetzt anvertrauen), sondern unsere politischen Reden (Handlungen; Tätigkeiten), wie wir es oft taten (machten).
Cum autem res publica, in qua omnis mea cura, cogitatio, opera poni solebat, nulla esset omnino, illae scilicet litterae conticuerunt forenses et senatoriae.
=Als (weil; nachdem) aber die Respublica, auf die all meine Sorge, mein Denken und meine Arbeit (Mühe) gewohnt war gelegt zu werden (gewöhnlich gerichtet war), ganz und gar aufhörte eine solche zu sein (überhaupt keine mehr war), da schwiegen (verstummten) natürlich (freilich) die (meine) Worte auf dem Forum und im Senat.
Nihil agere autem cum animus non posset, in his studiis ab initio versatus aetatis existimavi honestissime moletias posse deponi, si me ad philosophiam retulissem.
=Weil aber mein Geist nicht nichts tun konnte und weil ich mich vom Anfang des Lebens an bei diesen Studien aufhielt (verweilte), glaubte ich, daß auf ehrenvollste Weise diese Verbitterung (Kümmernisse) abgelegt werden kann (können), wenn ich mich zur Philosophie zurückgezogen hätte (meine Zuflucht zur Philosohie genommen hätte).
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Übersetzung by Erec (master of all Latin)
Atque utinam res publica stetisset quo coeperat statu nec in homines non tam commutandarum quam evertendarum rerum cupidos incidisset!
=Und wäre doch der Staat in dem Zustand, in dem er begonnen hatte (im ursprünglichen Zustand), dagestanden (bestehengeblieben; geblieben; hätte doch der Staat...weiterexistiert) und wäre er doch nicht in in die Hände von Menschen gefallen (an Menschen geraten), die nicht so sehr auf Veränderung als auf Umsturz der politischen Verhältnisse aus waren (die begierig waren, nicht so sehr die Dinge zu ändern...)!
Primum enim, ut stante re publica facere solebamus, in agendo plus quam in scribendo operae poneremus, deinde ipsis scriptis non ea, quae nunc, sed actiones nostras mandaremus, ut saepe fecimus.
=Zuerst nämlich würden wir, wie wir es gewohnt waren zu tun (wie wir es gewöhnlich machten), als der Staat noch existierte (Bestand hatte, bestand), mehr Mühe (Arbeit) auf politische Tätigkeit (polit. Reden) als auf das Schreiben (literarische, schriftstellerische Tätigkeit) verlegen (aufwenden, verwenden), darauf würden wir gerade diesen Schriften nicht das Jetzige anvertrauen (nicht das anvertrauen, was wir ihnen jetzt anvertrauen), sondern unsere politischen Reden (Handlungen; Tätigkeiten), wie wir es oft taten (machten).
Cum autem res publica, in qua omnis mea cura, cogitatio, opera poni solebat, nulla esset omnino, illae scilicet litterae conticuerunt forenses et senatoriae.
=Als (weil; nachdem) aber die Respublica, auf die all meine Sorge, mein Denken und meine Arbeit (Mühe) gewohnt war gelegt zu werden (gewöhnlich gerichtet war), ganz und gar aufhörte eine solche zu sein (überhaupt keine mehr war), da schwiegen (verstummten) natürlich (freilich) die (meine) Worte auf dem Forum und im Senat.
Nihil agere autem cum animus non posset, in his studiis ab initio versatus aetatis existimavi honestissime moletias posse deponi, si me ad philosophiam retulissem.
=Weil aber mein Geist nicht nichts tun konnte und weil ich mich vom Anfang des Lebens an bei diesen Studien aufhielt (verweilte), glaubte ich, daß auf ehrenvollste Weise diese Verbitterung (Kümmernisse) abgelegt werden kann (können), wenn ich mich zur Philosophie zurückgezogen hätte (meine Zuflucht zur Philosohie genommen hätte).
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Übersetzung by Erec (master of all Latin)
Mittwoch, 26. September 2012
CICERO: DE OFFICIIS
Die Schrift "De officiis" gehört in CICEROS 2. schriftstellerische Periode (=ab 46 v. nach Beendigung des Bürgerkrieges: Entscheidungsschlacht bei PHARSALOS; 48 v.) mit weiteren fundamentalen Werken wie "Orator, Academici libri, De finibus, Tusculanae disputationes, De natura deorum, Cato maior de senectute, De fato, Laelius de amicitia" u.a.
(s. Marion Giebel: Cicero, Hamb. 1977, S. 139 f.)
Das Werk wurde nach CÄSARS Tod verfaßt (Herbst/Winter 44 v.). Es enthält 3 Bücher ÜBER DAS RECHTE HANDELN (Friedrich d. G. nannte es das beste Buch über Moral! KANTS Ethik wäre ohne Ciceros Schrift nicht denkbar!). Adressat ist sein Sohn MARCUS, der in Athen studierte.
Vorlage der Schrift ist ein Werk des PANAITIOS "ÜBER DAS ANGEMESSENE", dem CICERO folgt. Dennoch finden sich Abweichungen von der Vorlage, so im 3. Buch, wo es um den Konflikt zwischen Nutzen und Sittlichschönem geht.
(s. Karl Büchner: Röm. Lit.gesch.)
Leseprobe: Lib 2, cap. 1(2)-2(5):
Ego, quamdiu res publica per eos gerebatur, quibus se ipsa commiserat, omnes meas curas cogitationesque in eam conferebam.
=Solange der Staat durch diejenigen geführt wurde, denen er sich selbst anvertraut hatte, verlegte (konzentrierte) ich alle meine Fürsorge (Bemühungen) und Gedanken auf diesen.
Cum autem dominatu unius omnia tenerentur neque esset usquam consilio aut auctoritati locus cumque socios tuendae rei publicae summos viros amisissem, nec me angoribus dedidi, quibus essem confectus, nisi iis restitissem, nec rursum indignis homine docto voluptatibus.
=Als (obwohl) aber alles (alle Lebensbereiche) durch die Diktatur eines einzelnen (einzigen) beherrscht (kontrolliert) wurde(n) und nirgendwo ein Platz (Raum) für kluge (besonnene) Überlegung (Planung) und das Ansehen war und als ich die wichtigsten (bedeutendsten) Männer als Verbündete (Gefährten, Mitstreiter) beim Schutz der Respublica (für den Schutz...) verloren hatte, gab ich mich (dennoch) weder der Resignation hin, durch die ich zugrunde gerichtet worden wäre (die mich fertiggemacht hätte; verzehrt hätte), wenn ich ihr nicht widerstanden hätte, noch wiederum (andererseits; umgekehrt)) den eines gelehrten (gebildeten) Mannes UNWÜRDIGEN BILLIGEN VERGNÜGUNGEN.
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So spricht MARCUS TULLIUS CICERO! Was würde er wohl zu den primitiven Freizeitveranstaltungen von heute sagen?
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Übersetzung: EREC (Ciceroianus!)
Die Schrift "De officiis" gehört in CICEROS 2. schriftstellerische Periode (=ab 46 v. nach Beendigung des Bürgerkrieges: Entscheidungsschlacht bei PHARSALOS; 48 v.) mit weiteren fundamentalen Werken wie "Orator, Academici libri, De finibus, Tusculanae disputationes, De natura deorum, Cato maior de senectute, De fato, Laelius de amicitia" u.a.
(s. Marion Giebel: Cicero, Hamb. 1977, S. 139 f.)
Das Werk wurde nach CÄSARS Tod verfaßt (Herbst/Winter 44 v.). Es enthält 3 Bücher ÜBER DAS RECHTE HANDELN (Friedrich d. G. nannte es das beste Buch über Moral! KANTS Ethik wäre ohne Ciceros Schrift nicht denkbar!). Adressat ist sein Sohn MARCUS, der in Athen studierte.
Vorlage der Schrift ist ein Werk des PANAITIOS "ÜBER DAS ANGEMESSENE", dem CICERO folgt. Dennoch finden sich Abweichungen von der Vorlage, so im 3. Buch, wo es um den Konflikt zwischen Nutzen und Sittlichschönem geht.
(s. Karl Büchner: Röm. Lit.gesch.)
Leseprobe: Lib 2, cap. 1(2)-2(5):
Ego, quamdiu res publica per eos gerebatur, quibus se ipsa commiserat, omnes meas curas cogitationesque in eam conferebam.
=Solange der Staat durch diejenigen geführt wurde, denen er sich selbst anvertraut hatte, verlegte (konzentrierte) ich alle meine Fürsorge (Bemühungen) und Gedanken auf diesen.
Cum autem dominatu unius omnia tenerentur neque esset usquam consilio aut auctoritati locus cumque socios tuendae rei publicae summos viros amisissem, nec me angoribus dedidi, quibus essem confectus, nisi iis restitissem, nec rursum indignis homine docto voluptatibus.
=Als (obwohl) aber alles (alle Lebensbereiche) durch die Diktatur eines einzelnen (einzigen) beherrscht (kontrolliert) wurde(n) und nirgendwo ein Platz (Raum) für kluge (besonnene) Überlegung (Planung) und das Ansehen war und als ich die wichtigsten (bedeutendsten) Männer als Verbündete (Gefährten, Mitstreiter) beim Schutz der Respublica (für den Schutz...) verloren hatte, gab ich mich (dennoch) weder der Resignation hin, durch die ich zugrunde gerichtet worden wäre (die mich fertiggemacht hätte; verzehrt hätte), wenn ich ihr nicht widerstanden hätte, noch wiederum (andererseits; umgekehrt)) den eines gelehrten (gebildeten) Mannes UNWÜRDIGEN BILLIGEN VERGNÜGUNGEN.
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So spricht MARCUS TULLIUS CICERO! Was würde er wohl zu den primitiven Freizeitveranstaltungen von heute sagen?
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Übersetzung: EREC (Ciceroianus!)
Sonntag, 16. September 2012
DIE KONJUNKTION "CUM" (Lernen!)
1.) beim INDIKATIV:
-damals als (cum temporale): Cum Caesar in Galliam venit, ibi duae factiones erant.
-dann, wenn (bei gegenwärt. u. zukünft. Handlung; c. temp.): Cum potero, cras veniam.
-immer, wenn (c. iterativum): Cum domum venio (veneram, venero), quiesco (quiescebam, quiescam).
-indem (dadurch daß; c. coincidens): Handlung des Haupt-und Nebensatzes verläuft gleichzeitig): kein Bsp.
-als plötzlich, da (c. inversivum): Steht immer an 2. Stelle und bringt den Hauptgedanken: Vix epistulam amici legeram, cum ipse venit.
-cum primum (mit Ind. Perf.): sobald als
2.) beim KONJUNKTIV:
-als (c. historicum): Gemeinsames Subj. von Haupt-u. Nebensatz steht am Anfang!
Athenienses, cum Persas appropinquare audivissent, urbem reliquerunt.
-da (weil; c. causale): Puer, cum metueret poenam, domum redire ausus non est (audere=wagen; SEMIDEPONENS! Lernen! Erec.)
-während, dagegen (c. adversativum): Tu me deseruisti, cum ego tibi subvenissem. (Ein leider oft allzu wahrer Satz. E.)
-obwohl c. concessivum): Ille vir honores non petivit, cum facile posset. (Eine noble Geste! E.)
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Gefunden auf einer alten Fotokopie in einem ebenso alten Lateinbuch. Wohl 60er Jahre. Autor unbekannt, vielleicht schon tot; wenn nicht: bitte melden!
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E.
Freitag, 7. September 2012
Montag, 27. August 2012
WO VERLÄUFT EIGENTLICH DIE GRENZLINIE ZWISCHEN KELTEN UND GERMANEN?
Diese Frage läßt sich nicht immer klar beantworten. Eine Antwort hierauf (wenigstens was Thüringen angeht) gibt Dr. Franz CRAMER (Sammlung GÖSCHEN (Nr. 633): DEUTSCHLAND IN RÖMISCHER ZEIT, Berlin u. Leipzig 1920):
"Aus den Gräberfunden hat sich feststellen lassen, daß die Germanen, von Norden vorrückend, um die Mitte des letzten vorchristlichen Jahrtausends (in der Früh-La-Tène-Zeit) über den Harz hinaus sich der Wasserscheide des Thüringer Waldes nähern. In Thüringen läßt sich die Grenze zwischen den beiden Völkern deutlich erkennen: die nördlichsten gallischen Skelettgräber (aus der Zeit bis etwa 200 v. Chr.) sind dort auf der Linie GOTHA-GERA gefunden. Dann werden diese gallisch-keltischen Siedler immer weiter westlich und südlich zurückgedrängt, aber erst in den letzten vorchristlichen Jahrhunderten (in der Spät-La-Tène-Zeit) treten Germanen im unteren Maintal auf."
Die Skelettgräber (Kelten) bzw. die Brandgräber (Germanen) seien ein wichtiges, jedoch nicht das einzige Kennzeichen.
Karl MÜLLENHOF ("Deutsche Altertumskunde") versuchte über die Orts-und Flußnamen den keltischen Anteil zu ermitteln. Vordeutsch erschienen ihm:
die Lahn=Logana, die Ruhr, die Lippe=Lupia, Weser=Visurgis, die Stever=Stivarna u.a.
Ergebnis: der Harz, Thüringen und die ostwärts davon gelegenen Höhen bildeten den "Urwaldgürtel", der die Germanen von den Kelten trennte.
CRAMER weist jedoch darauf hin, daß MÜLLENHOFFS sprachwiss. Untersuchungen nicht immer zuverlässig sind. So erschien ihm das Flußnamens- SUFFIX "-apa" (ahd. -afa; angeblich mit "aqua" verwandt!) zweifelsohne als keltisch!
Bsp.e: Namen auf -epe, -pe, -ef, -aff wie z.B. Olpe, Ulpe, Kerspe, Lennep, Rospe, Aspe, Elpe u.ä. und linksrhein. bes. die Erft=Arnapa, Arnefa. Doch dieses Suffix fehlt im Inneren Galliens und in Britannien! Aber auch in Germanien kommt es nur in gew. Gebieten vor! Diese Gebiete entsprechen jedoch ungefähr dem Siedlungsgebiet der FRANKEN! Ausnahme stellt lediglich die Aschaff=Ascapha dar (südl. der Mainlinie).
Dies lege nahe, daß es die Germanen aus dem kelt. "ab(os)"=Fluß (vgl. den Humber!) entlehnt haben und zu "-ap(a)" verändert hätten.
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E.
Diese Frage läßt sich nicht immer klar beantworten. Eine Antwort hierauf (wenigstens was Thüringen angeht) gibt Dr. Franz CRAMER (Sammlung GÖSCHEN (Nr. 633): DEUTSCHLAND IN RÖMISCHER ZEIT, Berlin u. Leipzig 1920):
"Aus den Gräberfunden hat sich feststellen lassen, daß die Germanen, von Norden vorrückend, um die Mitte des letzten vorchristlichen Jahrtausends (in der Früh-La-Tène-Zeit) über den Harz hinaus sich der Wasserscheide des Thüringer Waldes nähern. In Thüringen läßt sich die Grenze zwischen den beiden Völkern deutlich erkennen: die nördlichsten gallischen Skelettgräber (aus der Zeit bis etwa 200 v. Chr.) sind dort auf der Linie GOTHA-GERA gefunden. Dann werden diese gallisch-keltischen Siedler immer weiter westlich und südlich zurückgedrängt, aber erst in den letzten vorchristlichen Jahrhunderten (in der Spät-La-Tène-Zeit) treten Germanen im unteren Maintal auf."
Die Skelettgräber (Kelten) bzw. die Brandgräber (Germanen) seien ein wichtiges, jedoch nicht das einzige Kennzeichen.
Karl MÜLLENHOF ("Deutsche Altertumskunde") versuchte über die Orts-und Flußnamen den keltischen Anteil zu ermitteln. Vordeutsch erschienen ihm:
die Lahn=Logana, die Ruhr, die Lippe=Lupia, Weser=Visurgis, die Stever=Stivarna u.a.
Ergebnis: der Harz, Thüringen und die ostwärts davon gelegenen Höhen bildeten den "Urwaldgürtel", der die Germanen von den Kelten trennte.
CRAMER weist jedoch darauf hin, daß MÜLLENHOFFS sprachwiss. Untersuchungen nicht immer zuverlässig sind. So erschien ihm das Flußnamens- SUFFIX "-apa" (ahd. -afa; angeblich mit "aqua" verwandt!) zweifelsohne als keltisch!
Bsp.e: Namen auf -epe, -pe, -ef, -aff wie z.B. Olpe, Ulpe, Kerspe, Lennep, Rospe, Aspe, Elpe u.ä. und linksrhein. bes. die Erft=Arnapa, Arnefa. Doch dieses Suffix fehlt im Inneren Galliens und in Britannien! Aber auch in Germanien kommt es nur in gew. Gebieten vor! Diese Gebiete entsprechen jedoch ungefähr dem Siedlungsgebiet der FRANKEN! Ausnahme stellt lediglich die Aschaff=Ascapha dar (südl. der Mainlinie).
Dies lege nahe, daß es die Germanen aus dem kelt. "ab(os)"=Fluß (vgl. den Humber!) entlehnt haben und zu "-ap(a)" verändert hätten.
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E.
Die kleine Konjunktion "an", die große Probleme macht!
Omnibus, qui verae Latinitati student.
Bedeutung: etwa; indirekt: ob.
Punkt, fertig! Nicht ganz, denn in gewissen formelhaften Wendungen heißt "an"="ob nicht"(!), folglich "an non"="ob".
Diese Wendungen sind z.B.:
dubito, an=ich zweifle, ob nicht
haud scio (nescio), an=ich weiß nicht, ob nicht
incertum est, an=es ist ungewiß, ob nicht (u.ä.)
In Bsp. 1 gewinnt die Phrase die Bedeutung von "ich glaube fast" oder (viel besser) "vielleicht".
(Vorzeichenwechsel im indirekten Interrogativsatz!)
In der Schule wird oft über das "Problem" "hinwegübersetzt". Den meisten ist nicht einmal das Problem bewußt! Warum? Weil sie kein Problembewußtsein haben und nicht nach "wahrer Latinität" streben (ridere licet).
Hier nun die endgültige Klärung für alle Zeiten (ridere licet):
1.) An vir bonus dicendi peritus sit?=Ist er etwa ein guter Mann, kundig des Redens? Ob er etwa ein guter Mann, kundig des Redens, ist? (Def. des Redners nach CICERO.)
Antwort: Nein, er ist es nicht.
Haud scio=ich weiß es nicht.
Haud scio, an vir bonus dicendi peritus sit.=Ich weiß nicht, ob er nicht ein guter Mann ist, kundig des Redens. Vielleicht ist er ein guter Mann...Er ist doch wohl ein guter Mann...
2.) An non vir bonus dicendi peritus sit?=Ist er etwa nicht ein guter Mann...?
Antwort: Ja doch, er ist es!
Haud scio=ich weiß es (aber) nicht.
Haud scio, an non vir bonus dicendi peritus sit.=Ich weiß nicht, ob er ein guter Mann...ist.=Vielleicht ist er nicht ein guter Mann...=Er ist doch wohl nicht...
Also: haud scio an=vielleicht.
Alles kapiert? Keine Sorge, ich auch nicht!
In einem "nächtlichen Telefonat" wies mich Herr cand. phil. A.H. aus der civitas Treverorum auf diese Stellen beim großen CICERO hin, an denen man das Problem "üben" kann:
Cic., Se. 74.
Cic., Nat. 1,4.
Cic., ad Quint fratr. 1.1.30
Cic., Fin. 5,7.
(Nächtliche Telefonate über die Konjunktion "an"-Zeichen wahrer Latinität!)
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E.
Omnibus, qui verae Latinitati student.
Bedeutung: etwa; indirekt: ob.
Punkt, fertig! Nicht ganz, denn in gewissen formelhaften Wendungen heißt "an"="ob nicht"(!), folglich "an non"="ob".
Diese Wendungen sind z.B.:
dubito, an=ich zweifle, ob nicht
haud scio (nescio), an=ich weiß nicht, ob nicht
incertum est, an=es ist ungewiß, ob nicht (u.ä.)
In Bsp. 1 gewinnt die Phrase die Bedeutung von "ich glaube fast" oder (viel besser) "vielleicht".
(Vorzeichenwechsel im indirekten Interrogativsatz!)
In der Schule wird oft über das "Problem" "hinwegübersetzt". Den meisten ist nicht einmal das Problem bewußt! Warum? Weil sie kein Problembewußtsein haben und nicht nach "wahrer Latinität" streben (ridere licet).
Hier nun die endgültige Klärung für alle Zeiten (ridere licet):
1.) An vir bonus dicendi peritus sit?=Ist er etwa ein guter Mann, kundig des Redens? Ob er etwa ein guter Mann, kundig des Redens, ist? (Def. des Redners nach CICERO.)
Antwort: Nein, er ist es nicht.
Haud scio=ich weiß es nicht.
Haud scio, an vir bonus dicendi peritus sit.=Ich weiß nicht, ob er nicht ein guter Mann ist, kundig des Redens. Vielleicht ist er ein guter Mann...Er ist doch wohl ein guter Mann...
2.) An non vir bonus dicendi peritus sit?=Ist er etwa nicht ein guter Mann...?
Antwort: Ja doch, er ist es!
Haud scio=ich weiß es (aber) nicht.
Haud scio, an non vir bonus dicendi peritus sit.=Ich weiß nicht, ob er ein guter Mann...ist.=Vielleicht ist er nicht ein guter Mann...=Er ist doch wohl nicht...
Also: haud scio an=vielleicht.
Alles kapiert? Keine Sorge, ich auch nicht!
In einem "nächtlichen Telefonat" wies mich Herr cand. phil. A.H. aus der civitas Treverorum auf diese Stellen beim großen CICERO hin, an denen man das Problem "üben" kann:
Cic., Se. 74.
Cic., Nat. 1,4.
Cic., ad Quint fratr. 1.1.30
Cic., Fin. 5,7.
(Nächtliche Telefonate über die Konjunktion "an"-Zeichen wahrer Latinität!)
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E.
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